Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Ferienwohnungen im Wohn- und Gästehauses „MENNOTEL“

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.

2- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung(en) sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch Buchungsbestätigung der Ferienwohnung(en) seitens des Gästehauses per E-Mail oder Telefon an den Kunden bzw. durch die Annahme des dem Kunden seitens des Gästehaus übersandten bzw. telefonisch mitgeteiltem Preisangebotes durch den Kunden zustande.

2. Vertragspartner sind das Gästehaus „Mennotel“ - Inhaber: Diakonisches Werk Teltow-Fläming e.V. und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnung(en) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Gästehaus ist nicht verpflichtet bestimmte Ferienwohnungen bereit zu stellen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung(en) und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß den geltenden bzw. vereinbarten Preisen dem Gästehaus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3. Die Preise werden vom Gästehaus angepasst, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.

4. Vorauszahlung: Das Gästehaus ist berechtigt, bei verbindlicher Buchungsbestätigung bis 30 Tage vor Anreise den Gesamtbetrag fällig zu stellen.
Bei einem Buchungswert ab 200,00 € kann eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtbestellleistung sofort in Rechnung gestellt werden.

5. Barzahlung: Zahlungen des Kunden sind bei kurzfristiger Buchung bei Anreise in bar an das Gästehaus zu leisten.

6. Rechnungslegung: Bei vereinbarter nachträglicher Rechnungslegung gilt, Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

7. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gästehauses

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag ist bis 28 Tage vor Leistungserbringung kostenfrei möglich und dem Gästehaus schriftlich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (E-mail) gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gästehauses oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Ein kostenfreier Rücktritt aus wichtigem Grund ist nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen der Allgemeinheit den Aufenthalt im Mennotel nicht gestatten. (Pandemieklausel)

4. Dem Gästehaus steht es frei, dem ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 80% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag und 90% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt am vereinbarten Anreisetag, für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen.

5. Zur Absicherung von entstehenden Stornokosten im Krankheitsfall, bei individueller Quarantäneanordnung und andere individuellen Gründen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

V. Rücktritt des Gästehauses „ Mennotel“

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
  • das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen I. Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Ferienwohnung(en)

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen.

2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnung(en) spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung(en) für dessen Vertrag überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Mitbringen von Tieren

1. Das Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Einzelgenehmigung des Gästehauses und ist daher gesondert anzufragen.

2. Wird das Mitbringen eines Tieres gestattet, so ist der Kunde verpflichtet, das Tier so zu sichern, dass sich keine andere Person im Gästehaus bedroht oder belästigt fühlt. Bei Lärm- oder Geruchstörung durch das Tier, hat der Kunde das Tier auf Anforderung aus dem Haus sofort zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, kann der Kunde des Hauses verwiesen werden. Die Kosten der Übernachtung sind vollumfänglich - wie gebucht - zu begleichen.

3. Für die Reinigung der Ferienwohnung wird eine zusätzliche Pauschale von 10 € - zahlbar mit dem Übernachtungsentgelt - fällig. Der Kunde verpflichtet sich, nachweisbare erhöhte Kosten zur Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen, die das Tier verursacht, vollumfänglich zu tragen.

VIII. Rauchverbot und Sachbeschädigungen

1. Das Rauchen ist im gesamten Gästehaus verboten.

2. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine Strafzahlung in Höhe von mind. 100 € zzgl. der entstehenden Kosten durch zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und eventl. entstehendem Vermietungsausfall.

3. Das Gästehaus behält sich vor, den Beherbungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Kosten der Übernachtung sind vollumfänglich - wie gebucht - zu begleichen.

4. Für Sachbeschädigung am Inventar und im Gebäude haftet der Kunde vollumfänglich. Der Kunde verpflichtet sich, nachweisbare Kosten zur Beseitigung der Schäden in voller Höhe zu begleichen.

IX. Haftung des Gästehauses

1. Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Ausgenommen hiervon sind Pflichtverletzungen von Vertragspartnern des Gästehauses bei vermittelten Leistungen.

2. Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem reservierten Gästeparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem betriebseigenen Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Bestellannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für das Gästehaus sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Luckenwalde.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gästehaus  unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigens gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Diese AGB gelten ab dem 01.02.2021, vorher gehende AGB sind ungültig.